Artikel 1:
Wenn der Mieter die Dauer des Mietvertrages verlängern möchte, muss er vorher die schriftliche Einverständnis des Vermieters erhalten haben.
Artikel 2:
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt während der gesamten Dauer des Mietvertrags in gutem Zustand zu halten und die Tankkosten zu übernehmen.
Artikel 3:
Der Mieter verpflichtet sich, den Mietwagen gewissenhaft zu benutzen / zu pflegen. Alle Reparaturen die auf eine anormale Nutzung oder auf eine Vernachlässigung des Mieters oder einen Unfall hinweisen, werden zu Lasten des Mieters gestellt. In dem Fall, wo der Wagen sich unbefahrbar an einem Ort ausserhalb der Betriebsstätte des Vermieters befindet, werden die Reparaturen (normale Nutzungsschäden oder Unfallschäden) durch den regionalen Markenvertreter durchgeführt, nach Einverständnis des Vermieters. In keinem Fall und unter keinen Umständen kann der Mieter Schadenersatz verlangen, weder wegen verspäteter Übergabe des Fahrzeugs oder Annullierung der Vermietung, noch wegen Immobilisierung im Rahmen von Reparaturen, die aufgrund normaler Abnutzung während der Mietzeit erforderlich sind.
Artikel 4:
Der Mieter ist allein verantwortlich für alle Bußgelder und Gerichtsverfahren, die gegen ihn oder den von
ihm oder dem Fahrzeug zugelassenen Fahrer während der Mietzeit verhängt werden können. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter unverzüglich über Bußgelder, Geldbußen usw. zu informieren und den vollen Betrag und die gesamten Kosten zu zahlen.
Artikel 5:
Der Mieter ist für folgende Risiken versichert: Casco-Versicherung mit Selbstbeteiligung. Persönliche Gegenstände sind nicht gegen Raub versichert. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter innerhalb von 24 Stunden und unverzüglich den Polizeibehörden jeden Unfall, Diebstahl oder Brand, auch nur teilweise, anzuzeigen, andernfalls verfällt die Leistung der Versicherung. Die Versicherung kommt nicht auf, wenn der Fahrer nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins ist.
Artikel 6:
Der Mieter hat das gemietete Fahrzeug am Ende der Mietzeit während der Arbeitszeit am Einsatzort des Vermieters zurückzugeben. Dem Mieter ist ausdrücklich untersagt, das Fahrzeug ohne Zustimmung des Vermieters abzugeben/abzustellen. Wenn es nicht möglich ist, das Fahrzeug zurückzugeben, wird es auf Kosten des Mieters zurückgeführt. Die Miete bleibt, bis zum Rückgabetag des Fahrzeugs an den Vermieter, fällig. Bei der Rückgabe des Fahrzeugs hat der Mieter dem Vermieter alle erforderlichen Unterlagen für den Verkehr des Fahrzeugs auszuhändigen, andernfalls muss er die Mietgebühren bis zur Übergabe der Unterlagen an den Vermieter weiterzahlen.
Artikel 7:
Führerschein:Der Fahrer muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.
Artikel 8:
Garantie: Die Kaution entspricht dem Betrag des auf der Vorderseite angegebenen Selbstbehalts. Die endgültige Abrechnung wird nach Überprüfung bei der Rückgabe des Fahrzeugs erstellt.
Artikel 9:
Treibstoff: Die Fahrzeuge werden mit vollem Kraftstofftank geliefert und müssen ebenfalls voll zurückgegeben werden.
Der Treibstoff ist zu Lasten des Mieters.
Artikel 10:
Rückgabe des Fahrzeugs: Das Fahrzeug muss in dem Zustand zurück gegeben werden, in dem es sich vor der Vermietung befand, am letzten Tag des Vermietung vor 10 Uhr.
May the road rise to meet you
May the wind be always at your back.
May the sun shine warm upon your face and until we meet again.
May the lord hold you in the palm of his hand.