Allgemeine Geschäftsbedingungen Mieten. Reisen. Genießen

Artikel 1:
Wenn der Mieter die Dauer des Mietvertrages verlängern möchte, muss er vorher die schriftliche Einverständnis des Vermieters erhalten haben.
Artikel 2:
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt während der gesamten Dauer des Mietvertrags in gutem Zustand zu halten und die Tankkosten zu übernehmen.
Artikel 3:

Der Mieter verpflichtet sich, den Mietwagen gewissenhaft zu benutzen / zu pflegen. Alle Reparaturen die auf eine anormale Nutzung oder auf eine Vernachlässigung des Mieters oder einen Unfall hinweisen, werden zu Lasten des Mieters gestellt. In dem Fall, wo der Wagen sich unbefahrbar an einem Ort außerhalb der Betriebsstätte des Vermieters befindet, werden die Reparaturen (normale Nutzungsschäden oder Unfallschäden) durch den regionalen Markenvertreter durchgeführt, nach Einverständnis des Vermieters. In keinem Fall und unter keinen Umständen kann der Mieter Schadenersatz verlangen, weder wegen verspäteter Übergabe des Fahrzeugs oder Annullierung der Vermietung, noch wegen Immobilisierung im Rahmen von Reparaturen, die aufgrund normaler Abnutzung während der Mietzeit erforderlich sind.
Artikel 4:
Der Mieter ist allein verantwortlich für alle Bußgelder und Gerichtsverfahren, die gegen ihn oder den von ihm oder dem Fahrzeug zugelassenen Fahrer während der Mietzeit verhängt werden können. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter unverzüglich über Bußgelder, Geldbußen usw. zu informieren und den vollen Betrag und die gesamten Kosten zu zahlen.
Artikel 5:
Der Mieter ist für folgende Risiken versichert: Casco-Versicherung mit Selbstbeteiligung. Persönliche Gegenstände sind nicht gegen Raub versichert. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter innerhalb von 24 Stunden und unverzüglich den Polizeibehörden jeden Unfall, Diebstahl oder Brand, auch nur teilweise, anzuzeigen, andernfalls verfällt die Leistung der Versicherung. Die Versicherung kommt nicht auf, wenn der Fahrer nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins ist.
Artikel 6:
Der Mieter hat das gemietete Fahrzeug am Ende der Mietzeit während der Arbeitszeit am Einsatzort des Vermieters zurückzugeben. Dem Mieter ist ausdrücklich untersagt, das Fahrzeug ohne Zustimmung des Vermieters abzugeben/abzustellen. Wenn es nicht möglich ist, das Fahrzeug zurückzugeben, wird es auf Kosten des Mieters zurückgeführt. Die Miete bleibt, bis zum Rückgabetag des Fahrzeugs an den Vermieter, fällig. Bei der Rückgabe des Fahrzeugs hat der Mieter dem Vermieter alle erforderlichen Unterlagen für den Verkehr des Fahrzeugs auszuhändigen, andernfalls muss er die Mietgebühren bis zur Übergabe der Unterlagen an den Vermieter weiterzahlen.
Artikel 7:
Führerschein:Der Fahrer muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.
Artikel 8:
Garantie: Die Kaution entspricht dem Betrag des auf der Vorderseite angegebenen Selbstbehalts. Die endgültige Abrechnung wird nach Überprüfung bei der Rückgabe des Fahrzeugs erstellt.
Artikel 9:
Treibstoff: Die Fahrzeuge werden mit vollem Kraftstofftank geliefert und müssen ebenfalls voll zurückgegeben werden. Der Treibstoff ist zu Lasten des Mieters.
Artikel 10:
Rückgabe des Fahrzeugs: Das Fahrzeug muss in dem Zustand zurück gegeben werden, in dem es sich vor der Vermietung befand, am letzten Tag des Vermietung vor 10 Uhr.
Artikel 11:
Bei Rücktritt vom Mietvertrag wird grundsätzlich die Anzahlung von 25% fällig.Rücktrittskosten: bis 90 Tage vor Mietbeginn werden 20 %, bis 30 Tage 50 %, danach der volle Mietpreis berechnet.
Artikel 12:
Mit Abschluss des Mietvertrages ist eine Anzahlung von 25% des Mietpreises zu leisten. Die Restmiete muss 1 Monat vor Mietbeginn gebührenfrei auf unserem Konto eingegangen sein oder bei Übernahme des Fahrzeugs in bar übergeben werden.
BIL : IBAN : LU22 0022 0000 01083295 – BIC BILLLULL

Artikel 13:
Auslandsfahrten sind nur innerhalb der EU und der Schweiz erlaubt.
Artikel 14:
Die Mitnahme von Haustieren ist nur in einigen Modellen und nach Absprache mit dem Vermieter möglich.
Artikel 15:
Die Anzahl der angebotenen Sitzplätze darf nicht überschritten werden.
Artikel 16:
Übergabe der Fahrzeuge erfolgt Montags bis Freitags nach individueller Absprache. Grundsätzlich: Abholung der Fahrzeuge ab 15:00 Uhr, Rückgabe der Fahrzeuge vor 10:00 Uhr.
Die vereinbarten Rückgabezeiten müssen unbedingt eingehalten werden, da sonst die Schadenansprüche des Nachmieters dem aktuellen Mieter weiter berechnet werden. Vor jeder Abfahrt erfolgt eine Übergabe mit allen nötigen Erklärungen zur richtigen Nutzung des Fahrzeugs (+/-1 Stunde).
Artikel 17:
Die Endreinigung (Innen komplett, nicht nur besenrein) und die Toilettenbox-Entleerung sind vom Mieter grundsätzlich selbst auszuführen; ansonsten werden Ihnen 150 € für die Innenreinigung und zuzüglich 150 € für die Toilettenboxentleerung berechnet.Starke Außen Verschmutzung ist vor Rückgabe vom Mieter selbst zu entfernen.
Artikel 18:
Alle Fahrzeuge sind absolute Nichtraucherfahrzeuge
Artikel 19:
Für alle Fahrzeuge beträgt das Mindestalter des Mieters und Fahrers 21 Jahre.
Artikel 20:
Unsere Fahrzeuge sind mit einer Technik ausgestattet, die es uns erlaubt, die Position des Fahrzeugs bestimmbar macht. Diese GPS Tracker sind aus Versicherungsgründen Pflicht und dienen Ihrer Sicherheit.Die Daten der Geräte werden nicht abgespeichert oder genutzt

Treffle
May the road rise to meet you
May the wind be always at your back.
May the sun shine warm upon your face and until we meet again.
May the lord hold you in the palm of his hand.